Allgemeine Geschäftsbedingungen des Haus Rheinland-Pfalz (AGB)

 

  1. Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Beherbergungsverträge zwischen dem Haus Rheinland-Pfalz und dem Reisenden (nachstehend „Kunde“ genannt). Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer i.S.v. §§13, 14 BGB. Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß § 4-11BGB-InfoV und füllen diese aus.

 

  1. Vertragsabschluss

 

  1. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch das Haus Rheinland-Pfalz zustande. Eine Reservierungsanfrage ist ohne Bestätigung keine vertragliche Grundlage. Vertragspartner für alle Verträge ist der Landessportbund Rheinland-Pfalz e.V. Rheinallee 1, 55116 Mainz.
  2. Grundlage des Angebots des Haus Rheinland-Pfalz und der Buchung des Kunden ist die Beschreibung des Angebots, sowie ergänzende Informationen, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
  3. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

 

  1. Preise und Kosten

 

  1. Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
  2. Das Haus Rheinland-Pfalz ist berechtigt, den Reisepreis 80 Tage vor Reisebeginn zu erhöhen.
  3. Die Leistungen des Haus Rheinland-Pfalz beziehen sich auf die auf der Homepage angegebenen Inklusivleistungen. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen (z.B. spätere Anreise, frühere Abreise, Nicht-Inanspruchnahme der Übernachtungen/Mahlzeiten) vermindern den vereinbarten Preis nicht.

 

  1. Storno/Rücktritt

 

  1. Bei Absage des Aufenthalts durch den Kunden gelten folgende Regeln:
  2. Rücktritt 60 bis 31 Tage vorher: 25% des Gesamtpreises
  3. Rücktritt 30 bis 8 Tage vorher: 50 % des Gesamtpreises
  4. Rücktritt unter 7 Tage vorher: 90% des Gesamtpreises
  5. Bei einer Gruppengröße ab 30 Personen fallen keine Stornogebühren an, wenn 90% der in der Buchungsbestätigung genannten Personen anreisen.
  6. Ansonsten gilt bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl die gleiche Regelung wie vorstehend unter a) bis c).
  7. Bei verspäteter An- bzw. früherer Abreise gelten die Stornobedingungen entsprechend. Für weitere nicht anreisende Gruppenteilnehmer wird eine Stornogebühr nach den vorstehenden Regeln a) bis c) berechnet.

 

 

  1. Die Stornogebühr entfällt, wenn der Kunde des Haus Rheinland-Pfalz einen „Ersatzkunden“ benennt. Dieser muss dem Haus Rheinland-Pfalz vorab benannt werden und darf von diesem nur bei Vorliegen erheblicher entgegensprechender Gründe abgelehnt werden. Der „Ersatzkunde“ akzeptiert diese AGB entsprechend.
  2. Bei der Erhebung einer Stornogebühr wird der entsprechende Prozentsatz auf die volle Leistung (Halbpension) berechnet.
  3. Damit der Kunde im Krankheitsfall etc. keine Stornokosten tragen muss, empfiehlt das Haus Rheinland-Pfalz den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung.

 

  1. Leistungsänderung und Absage von Aufenthalten durch das Haus Rheinland-Pfalz

 

  1. Änderungen wesentlicher Leistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Haus Rheinland-Pfalz nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Aufenthalts nicht beeinträchtigen. Insbesondere kann das Haus Rheinland-Pfalz einen Aufenthalt kurzfristig absagen oder es früher beendigen, falls die ordnungsgemäße Durchführung durch unvorhersehbare Umstände nicht möglich ist.
  2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  3. Bei vorzeitigem Abbruch seitens des Haus Rheinland-Pfalz werden Aufenthaltskosten anteilig erstattet.

 

  1. Zahlung / Rechnung

 

  1. Die Kosten für den Aufenthalt im Haus Rheinland-Pfalz sind spätestens bei der Abreise zur Zahlung fällig oder aber nach Erhalt der Rechnung. Die Rechnung kann per EC-Karte oder Kreditkarte beglichen werden. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

 

  1. Haftung

 

  1. Der Aufenthalt und die Nutzung der Räumlichkeiten im Haus Rheinland-Pfalz erfolgt auf eigene Gefahr. Das Haus Rheinland-Pfalz haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Regelung gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund.
  2. Die Haftung für Vermögensschäden im Rahmen von Beherbergungsverträgen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Haus Rheinland-Pfalz.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Haus Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte wird eine Haftung nur übernommen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Haus Rheinland-Pfalz

 

 

 

  1. Kunden, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäude und/oder Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz des Schadens herangezogen (Erziehungsberechtigte, Aufsichtspersonen)

 

 

 

  1. Verjährung

 

  1. Ansprüche des Kunden im Rahmen eines Aufenthalts nach §§ 651 i III BGB verjähren gemäß § 651 j BGB nach 2 Jahren.
  2. Ansprüche des Kunden gegen das Haus Rheinland-Pfalz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Haus Rheinland-Pfalz oder eines gesetzlichen Vertreters des Hauses beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses beruhen.
  3. Ansprüche im Rahmen reiner Beherbergungsverträge verjähren in einem Jahr.

 

  1. Geltendmachung von Ansprüchen, Ausschlussfristen im Rahmen von Aufenthalten

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Haus Rheinland-Pfalz eventuelle Mängel unverzüglich anzuzeigen.
  2. Anspräche nach §§ 651 i ff. BGB hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehen Zeitpunkt der Beendigung des Aufenthaltes geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Aufenthaltsendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
  3. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Landessportbund Rheinland-Pfalz e.V., Rheinallee 1, 55116 Mainz erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 

  1. Hausordnung

 

  1. Für Aufenthalte in und um das Haus Rheinland-Pfalz gilt die Hausordnung des Haus Rheinland-Pfalz. Diese liegt in jedem Zimmer aus und wird mit der Buchungsbestätigung verschickt. Alle Kunden sind angehalten, die Hausordnung einzuhalten. Bei Gruppen ist hierfür der jeweilige Betreuende verantwortlich dafür, die Gruppenmitglieder zu informieren. Das Haus Rheinland-Pfalz behält sich vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung vom Hausrecht Gebrauch zu machen.

 

  1. Datenschutz

 

Auf die Datenschutzerklärung des Haus Rheinland-Pfalz wird hingewiesen. Diese wird bereits vor Vertragsschluss im Rahmen von Buchungsanfragen und auf der Homepage zur Verfügung gestellt.

 

 

  1. Schlussbestimmungen

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser ABG bedürfen der Schriftform. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Mainz.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

Stand März 2022